Mitgliedschaft

Die TUIV-AG Brandenburg ist eine kommunale Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG). Die Arbeit erfolgt auf der Grundlage einer Satzung ("Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Technikunterstützten Informationsverarbeitung im Land Brandenburg"), in der die absolute Freiwilligkeit und Herstellerunabhängigkeit definiert sind, so dass jegliche Eingriffe in die kommunale Eigenständigkeit ausgeschlossen sind.

Mitglieder in der TUIV-AG können Körperschaften oder Institutionen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung werden, dazu gehören typischer Weise

  • Gemeinde-, Stadt-, Amts-, Kreisverwaltungen
  • Regionale Planungsgemeinschaften
  • kommunale Studieninstitute
  • Stadtwerke
  • Ver- und Entsorgungszweckverbände
  • sowie Wasser- und Bodenverbände des Landes Brandenburg

Antrag

Der Antrag auf Mitgliedschaft kann jederzeit bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0335 62978730 oder per E-Mail post@tuivnet.de.