Mitgliedschaft
Die TUIV-AG Brandenburg ist eine kommunale Arbeitsgemeinschaft
im Sinne des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG).
Die Arbeit erfolgt auf der Grundlage einer Satzung ("Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Technikunterstützten Informationsverarbeitung im Land Brandenburg"), in der die absolute Freiwilligkeit und
Herstellerunabhängigkeit definiert sind, so dass jegliche
Eingriffe in die kommunale Eigenständigkeit ausgeschlossen sind.
Mitglieder in der TUIV-AG können Körperschaften oder Institutionen mit
kommunaler Mehrheitsbeteiligung werden, dazu gehören typischer Weise
- Gemeinde-, Stadt-, Amts-, Kreisverwaltungen
- Regionale Planungsgemeinschaften
- kommunale Studieninstitute
- Stadtwerke
- Ver- und Entsorgungszweckverbände
- sowie Wasser- und Bodenverbände des Landes Brandenburg
Antrag
Der Antrag auf Mitgliedschaft kann jederzeit bei der Geschäftsstelle
eingereicht werden. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0335 62978730 oder per E-Mail post@tuivnet.de.